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Grundsteuer

Was jetzt zu tun ist?

Als Eigentümer eines Grundstücks sind Sie verpflichtet bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung erfolgte bereits Ende März durch öffentliche Bekanntmachung. In einigen Bundesländern werden zusätzlich individuelle Anschreiben versandt.

Holen Sie sich professionelle Unterstützung

Mit Ihrer kostenfreien Registrierung erhalten Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Bereich. Sie können Ihre Informationen und Unterlagen schnell und einfach erfassen, zwischenspeichern und an uns übermitteln. Wenn Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung dann beauftragen, übernehmen wir alles Weitere für Sie!

Sie haben nach der Registrierung auch zusätzlich die Möglichkeit, uns zu beauftragen, Ihren Grundbuchauszug beim Grundbuchamt anzufordern.

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FAQs – Antworten auf die brennendsten Fragen

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